Das Problem ergibt sich einerseits aus bestehenden Kapazitätsengpässen bei 3-zügiger Wechsel in die Oberschule und erforderliche 4-zügige Einschulung. Andererseits aber auch durch die zumindest absehbaren Bautätigkeit am Schulstandort Petershagen, da sich durch diese zusätzliche Einschränkungen innerhalb des ohnehin ausgelasteten Schulcampus ergeben. Leider haben wir uns in den zurückliegenden Jahren von der Einwohnerentwicklung überraschen lassen und befinden uns nun fortschreitend in der Mangelverwaltung. Eigentlich kennen wir die Einwohnerzahlen je Alter, Geburtenraten, Zahl der Bauanträge, vorhandene Baupotenziale und selbst Generationswechsel durch Verkäufe im Gebäudebestand tauchen in den Daten auf – nur wir arbeiten weiterhin nicht mit diesen Zahlen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Situation noch schlimmer. Hier verwalten wir nur die kommunalen Einrichtung, die aktive Einbindung der privaten Trägern fehlt nach wie vor. Und Angebote der Tagesmütter kommen zudem in der Betrachtung überhaupt nicht vor. Einfach nur plakativ den Bau einer Kita zu fordern, dass ist mir entschieden zu wenig und geht am Problem vorbei! Die hier in den Beiträgen empfohlene Mehrfachanmeldung entspricht der verständlichen Praxis, verursacht aber erheblichen Koordinierungsaufwand im Nachgang und steht einer vernünftigen Planung entgegen. Wenn Tagesmütter überwiegend Kinder der Altersgruppe U3 betreuen, ergibt sich beispielsweise ein höherer Bedarf im Vorschulalter. Die Frage nach der Größe und Ausgestaltung einer zusätzlichen Kita lässt sich erst mit dem Blick für diese Zusammenhänge beantworten. Vielleicht hält diese Denkweise ja demnächst Einzug….
Als Hintergrundinformation vielleicht gut, nutzt diese Erklärung den betroffenen Eltern aber aktuell wenig. Auch improvisierte Lösungen müssen sich an Familienfreundlichkeit orientieren. Von dem geschilderten Problem habe ich durch Eltern vor ca. 4-5 Wochen erfahren und bereits Gespräche mit der Schulleitung und der Verwaltung dazu geführt. Versichert wurde mir, dass mit den betroffenen Eltern individuelle Gespräche geführt werden, um familiäre Härtefälle gezielt auszusteuern. Dabei ist nicht nur entscheidend, ob derzeit bereits ein Kind die Grundschule Petershagen aufsucht. Auch in den nächsten Jahren folgende Geschwister müssen berücksichtigt werden. Anderenfalls verlagern wir Konflikte nur zeitlich. Dies sollte auch nicht so schwer sein, denn bei üblicher Einschulung mit 6 Jahren und regulär 6 Klassenstufen Grundschulentwicklung ist jedes betroffene Kind schon heute bekannt.
Anders verhält es sich mit der genauen Zahl der „Schulpendler“, die zum Zeitpunkt meiner Gespräche noch nicht genau zu beziffern war. Hier kommt es letztlich auf die tatsächliche Zahl der Schüler zum nächsten Einschulungstermin an – es gibt auch vereinzelte Nachmeldungen durch Zuzug oder Rückstufungen aufgrund kindlicher Entwicklungen. Ebenso bestimmen Platzzusagen privater Bildungsträger den finalen Bedarf. Im Ergebnis sind auch Alternativen nicht auszuschließen, dann aber an der Größe des verbleibenden Problems durchdacht.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten finde ich die Ansprache der Eltern etwas unglücklich und hätte diese daher anders geregelt – mit besserer Vorauswahl und verständlicherer Problemdarstellung. Diese Qualität können wir erreichen, wenn Schul- und Kommunalverwaltung im Vorfeld besser abgestimmt befinden. Nicht alle Informationen liegen der Schule vor, diese hat aber in ihrer Zuständigkeit und wegen bestehender Meldepflichten gegenüber dem Schulamt das Schreiben verschickt. Problem erkannt, Lösung in Arbeit…
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