Sicherer Schulweg im Ortskern Eggersdorf

Mit Sorge schauen vor allem Eltern auf die Enge an den Verkehrsknoten in unserer Gemeinde – und die Unfallhäufigkeit gibt ihnen Recht. Hohes Interesse erhält seit einiger Zeit die Wegeführung um die Kirche im Ortsteil Eggersdorf, gibt es doch für Schulkinder aus Richtung der Pohrtschen Siedlung dazu kaum Alternativen.

Die dort verlaufende Petershagener Chaussee liegt in der Zuständigkeit des Landkreises, Landsberger Straße, Wilhelmstr. und Bahnhofstr. sind hingegen Landesstraßen. Bauliche Verbesserungen wurden in der Vergangenheit bereits thematisiert, sind aber nicht einfach umzusetzen. An verschiedenen Stellen fehlt dafür der erforderliche Platz. So lässt die Breite des Randstreifens entlang der Wilhelmstr. keinen ausreichend dimensionierten Geh- und Radweg zu. Regelmäßig kommt es auch hier zu Zusammenstößen im schwer einzusehenden Bereich an der Kirche.

Für die Planung eines Überwegs ist die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ maßgeblich. Hieran orientiert sich das Genehmigungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde. Zu den Ausschlusskriterien zählen etwa an Kreuzungen abknickende Vorfahrtsstraßen und gemeinsame Geh- und Radwege. Beides ist entlang des Straßenverlaufs gegeben, weshalb ein Überweg auch nicht direkt an der Kreuzung möglich ist. Auch die geforderte Erkennbarkeit eines Überweges aus einer Entfernung von 100m sowie die Einsehbarkeit der Warteflächen ab spätestens 50m wäre dort nicht realisierbar.

Aber es muss doch eine Lösung geben? Durchaus möglich, wenn man den Verkehrsbereich etwas weiträumiger bewertet. Möglich und zweckmäßig wäre dann ein Überweg in der Petershagener Chaussee auf Höhe des Rehwinkels und die Leitung des Fuß- und Radverkehrs über diesen in Richtung Feldstraße. Der Schulweg würde somit weitgehend vom Fahrzeugverkehr entkoppelt und über Nebenstraße zum vorhandenen Überweg an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße führen.

Ist damit schon alles geklärt? Leider nicht ganz. Im Genehmigungsverfahren sind die Verkehrsstärken für den Querungsbereich darzulegen. In Spitzenzeiten müssen laut Vorgabe mindestens 50 Fußgänger oder Radfahrer den Überweg passieren. Der Autoverkehr muss im gleichen Zeitraum eine Stärke von 200 bis 750 Fahrzeuge aufweisen. Einiges an Vorarbeit ist also noch zu erbringen. Und klar, auch die finanziellen Mittel müssen eingeplant werden.

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