Kommt die gelbe Tonne?

Warum wird aktuell die Einführung der gelben Tonne thematisiert und was plant der Landkreis in seiner Zuständigkeit für die Abfallentsorgung? Konkret geht es derzeit um die Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Ausschreibung für die nächste Entsorgungsperiode ab dem 01.01.2019. Da der Beginn dieser Periode deckungsgleich mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetztes ist, sind die darin enthaltenen Neuregelungen zum Recycling mit zu berücksichtigen. Die vorgegebene Recyclingquote damit deutlich erhöhen – teilweise etwa verdoppeln – und auch Art und Umfang der berücksichtigten Wertstoffe stark erweitern. Nebenbei wird dies auch beim Einkaufen zu spüren sein, so wird der Einwegpfand auf weitere Verpackungsarten ausgeweitet.

Die Frage ist also, wie man zukünftig größere Mengen und umfangreichere Wertstoffe praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll bewältigen kann. Schaut man sich die Stoffe im Detail an, so wird schnell klar, der gelbe Sack wird dies nicht abbilden können – zumindest nicht als alleiniges Recyclingsystem. Womöglich könnte es daher auf eine Mischung von Systemen oder die Einführung einer orangen Wertstofftonne hinauslaufen. Aber die Tonne ist nur die eine Seite, auch bei den Sortier- und Recyclinganlagen werden Anpassungen erforderlich. All das soll natürlich auch für den Bürger bezahlbar bleiben. Als weitere Neuheit sieht daher das Gesetz eine Einbeziehung der Kommunen in die Ausgestaltung des Entsorgungssystems vor. Genau damit hat der Landkreis gerade begonnen und die Kommunen um Stellungnahmen gebeten. Für diese kommt es folglich darauf an, sich mit den geänderten Anforderungen ausführlich zu befassen, um von dem Instrument der Mitbestimmung qualifiziert Gebrauch machen zu können. Durchaus keine leichte Aufgabenstellung!

Kurz auch einige Erklärungen zur hier diskutierten grünen Biotonne. Deren Einführung ist seit der Inkraftsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 gesetzlich verpflichtend. In der vergangenen Entsorgungsperiode war diese Leistung in den Verträgen des Landkreises nicht enthalten, wurde aber bei der Ausschreibung für die aktuell geltende Periode berücksichtigt. Derzeit werden damit verschiedene Modellregionen im Landkreis bewirtschaftet, die sowohl den Aufbau des Entsorgungssystems als auch die Kalkulation einer Gebührensatzung zum Ziel haben. Irgendwann wird das Thema damit auf die Bürger zukommen, trotz aller Vorbehalte und Ablehnungen. Der Hintergrund für dieses Konzept ist übrigens die Beschickung von Biogasanlagen mit diesen Abfallarten. Der Gesetzgeber wollte damit der expansiven Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Energiepflanzen entgegenwirken und dennoch den Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Dies ist insbesondere notwendig, da wir seit 2013 durch die genannte Umnutzung von Flächen auf Getreideimporte zur Nahrungsversorgung angewiesen sind. Alle aktuell im Landkreis eingesammelten Bioabfälle werden dazu in einer Biogasanlage in Hennickendorf verwertet. Auch wenn dieses Ausführungen damit etwas länger geworden sind, die Thematik ist eben um einiges komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.

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