Die Debatte um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erhitzt seit längerem die Gemüter. Sogar in einer landesweiten Volksinitiative formierte sich der Widerstand und auch so manche Bürgerbeteiligung zu unseren Bauvorhaben geriet zur Protestversammlung. Da halfen auch keine Erklärungen zur bei uns noch immer notwendigen Straßenerschließung, im Zweifel wurde die eigene Straße als bereits längst erschlossen argumentiert. Suchgrabungen und sogar Eintragungen in alten Brigadebüchern der LPG sollten dies ausreichend beweisen. Mit Blick auf die aktuelle Baupreisentwicklung durchaus verständlich, wer zahlt da schon gern für Leistungen vor seinem Gartenzaun. So sah das offensichtlich auch der Brandenburger Landtag und beschloss am 19.06. das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen. Für die Betroffenen soweit eine gute Botschaft, aber was bedeutet der Beschluss nun konkret.
Klar abzusehen ist, die Konflikte bei der Erschließung unbefestigter Sandpisten werden zunehmen. Ohnehin lag hier die Höhe der Anwohnerbeteiligung mit 90 Prozent der Kosten deutlich höher als beim Straßenausbau. An den Erschließungskosten ändert das neue Landesgesetz jedoch nichts, denn deren Umlegung beruht auf bundeseinheitlichem Recht. Von neuer archäologischer Leidenschaft und weiter abnehmender Akzeptanz ist daher auszugehen.
Dabei bleibt die Antwort zur Finanzierung des Ausbaus im beschlossenen Gesetz offen. Abhilfe soll eine ergänzende Verordnung schaffen, die bereits im Entwurf vorliegt. Vorgesehen ist demnach ein jährlicher Pauschalbetrag von 1.416 € je Kilometer Gemeindestraße, der sich im Landeshaushalt auf 25 Mio. Euro summiert. Für Petershagen/Eggersdorf ist mit einer Ausgleichszahlung in Höhe von rund 150.000 € pro Jahr zu rechnen. Im Gegenzug belaufen sich die Beitragsausfälle allein in diesem Jahr auf ca. 850.000 €. Davon entfallen etwa 254.000 € auf Maßnahmen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung und bisher geschätzte 485.000 € für den Geh- und Radwegebau. Die Kosten der Straßenerschließung belaufen sich im gleichen Zeitraum auf nochmals mehr als das Doppelte. Zwar soll auf Landesebene die Diskussion um Finanzierungslücken nach Erlass der Verordnung aufgenommen werden, ob und wie sich Löcher stopfen lassen bleibt aber abzuwarten. Der landesweite Investitionsbedarf wird auf gut 2,8 Mrd. Euro geschätzt. Eine Hintertür hält aber §2 des Gesetzes bereits offen, die freiwillige Übernahme der Ausbaukosten durch die Anwohner ist weiter zulässig. Jedem dürfte klar sein, Straßenbau ist auch in Zukunft nicht kostenfrei zu haben – nur Verfall und Stillstand bekommt man für umsonst.
Ihr Bürgermeister
Marco Rutter