Antworten auf Fragen von Hr. Hinz…

Sehr geehrter Herr Hinz,

vielen Dank für Ihre Ideensammlung zum Erhalt des Grünen Markenkerns unseres Ortes. Ihr Engagement für dieses Thema weiß ich zu schätzen, denn den Bezug zur prägenden Landschaft trotz anhaltender Siedlungsdynamik zu erhalten, dies sehe ich ebenso als Herausforderungen der zukünftigen Ortsentwicklung.

Allerdings stellen sich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen in dieser Form nicht. Nahezu alle der angeführten Fläche und Bereiche sind bereits heute im Flächennutzungsplan als Grün- und Waldflächen ausgewiesen. Es besteht also kein Baurecht und die befürchteten Auswirkungen können sich folglich nicht einstellen. Aus Sicht der Kommune ist die Bauleitplanung hier auch das wirksamste Mittel. Höherwertiges Recht kann lediglich durch die Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzflächen angewandt werden, was jedoch höheren Verwaltungsebenen obliegt. Für einige Ihrer „Problembereiche“ ist dies aber auch bereits heute so gegeben, etwa im Umfeld des Mühlenfließes.

Durchaus zeigt der bestehende Rechtsrahmen aber auch Möglichkeiten auf, einer Umnutzung von Flächen zu erwirken. Dem geht aber immer ein Planverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und übergeordneter Behörden voraus. Im Verfahren sind jeweils die Auswirkungen auf Flora, Fauna, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen diesen Schutzgütern als auch auf die Landschaft und die biologische Vielfalt an sich detailliert zu ermitteln und zu bewerten. Sollte im Ergebnis dieser eingehenden Prüfung eine Nutzungsänderung im Grundsatz zu vertreten sein, so ist dennoch für alle betroffenen Schutzgüter zwingend ein Ausgleich festzusetzen. Dieser kann sowohl bauliche Einschränkungen oder einen Teilerhalt von Grünflächen als auch die gezielte Aufwertung anderer Naturräume im Umfeld umfassen. All dies natürlich bei voller Transparenz im Lichte der Öffentlichkeit.

Was ihre vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen betrifft: Durchaus sind hier einige interessante Ansätze enthalten, wobei mir diese Betrachtung jedoch zu kurz greift. Für mich kommt es in dieser Thematik vielmehr auf einen ganzheitlichen Ansatz an, der nicht um einzelne Punkte im Ort polarisiert, sondern ein übergreifendes Verständnis ermöglicht und den gesellschaftlichen Konsens sucht. Als besonders zielführend halte ich hier die Arbeit der Lokalen Agenda 21, die bei der Entwicklung des Leitbildes 2020 für unsere Gemeinde sowohl Grünflächen und Biotope genau erfasst und kartografiert, aber diese auch in einen größeren Kontext von Demografie, Wasserhaushalt, Bildung, Klima und Energie etc. gestellt hat. Diese Qualität ist zwingend erforderlich, soll aus den Idee Einzelner die Zielsetzung Vieler werden. Daher sehe ich in der Neuauflage eines Leitbildes 2030 das richtige Instrument, auch zur Befriedung und Vereinheitlichung naturschutzrechtlicher Regelungen in unserer Gemeinde. Denn anders als von Ihnen formuliert, ist die kommunale Baumschutzsatzung nicht entfallen. Sie ist aber juristischer Sicht heute unsauber formuliert und wird in unverständlicher Form als Flickenteppich angewandt. Und genau das produziert das Gegenteil von gesellschaftlichem Konsens!

#Natur #Verwaltung #Mitbestimmung #Ortsentwicklung

Verwandte Posts