Kulturelles (Dorf)Leben – oder ist der Dorfsaal noch zu retten?

Vielfach und regelmäßig wird der Wunsch nach kulturellen Höhepunkten und gesellschaftlichem Zusammenkommen im Ort geäußert. Mit Blick in den Veranstaltungskalender unternehmen wir viel, um dem in unterschiedlicher Form gerecht zu werden. Meist gelingt dies nur in Zusammenarbeit mit Vereinen und ergibt sich die Attraktivität der Angebote erst durch deren persönliches Engagement. Nicht selten ist aber auch der personelle Aufwand der Gemeinde überdurchschnittlich hoch, etwa, wenn die Giebelseehalle umgeräumt und hergerichtet werden muss. Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht stehen daher so mancher kreativen Idee im Wege.

Bereits vor mehr als 12 Jahren begann die Diskussion um die Sanierung des alten Dorfsaals. Mit viel Einsatz und Nachdruck aus dem Vereinsleben gelang alsbald die Einwerbung von Fördermitteln und mit diesen die Instandsetzung des Daches. Auch wenn die Bemühungen des Fördervereins bis heute nicht abrissen, die politische Weichenstellung für neues Leben im denkmalgeschützten Gebäude gelang leider nicht. Es fehlte an klaren Vorstellungen und notwendige vertragliche Regelungen spitzten sich zu persönlichen Konflikten zu.

Dennoch konnten erste Fortschritte erreicht werden, insbesondere die Herrichtung der Sanitäranlagen betreffend, wofür inzwischen auch eine Baugenehmigung vorliegt. Damit ist es an der Zeit, sich konsequent zum historischen Erbe unseres Ortes zu bekennen und dieses in einen größeren Kontext zu stellen. Um kulturelles Leben zu entwickeln und zu erhalten braucht es eine Umgebung mit Charme und Seele – künstliche Welten haben schon beim Herz von Eggersdorf nicht funktioniert. Selbstverständlich ist bei allen Planungen auch die Frage der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Diese ergibt sich umso mehr aus einer regelmäßigen Nutzung – wenn Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen, aber auch Empfänge, Kino, Tanztees und Weihnachtsfeiern an diesem Ort gebündelt werden können. Zusätzliche Finanzierungschancen offeriert die Betrachtung des historischen Dorfkerns als künftiges Kulturquartier, denn übergreifende Konzepte zur Verkehrsanbindung und Energieversorgung, aber auch das soziale Zusammenspiel von Generationen und die Verknüpfung von kulturellen Angeboten sind förderfähig. Diese Leitlinien sollten daher nicht nur die Sanierung des Dorfsaals bestimmen, sie sind auch bei der Neukonzeption der Bibliothek oder der Nachnutzung des Kinderbauernhofes zu beachten. Sie bilden aber auch die Grundlage für die Verständigung mit der Kirchengemeinde und ansässigen Gastronomen gleichermaßen. Erfolg beginnt bekanntlich mit dem Verständnis für das große Ganze.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Gibt´s die Schultüten bald in neuem Haus?

Ungewohnte Betriebsamkeit ist dieser Tage neben der Grundschule Am Dorfanger wahrzunehmen. Ausgehend von der Dorfstraße ist eine neue Zufahrt geschaffen, Bäume wurden gefällt und Wurzelballen gezogen. Geht es nun endlich mit dem Bau der Grundschulerweiterung los?

Die Diskussion um diese begann bereits im Jahr 2015 und mündete im Folgejahr in einem Architektenwettbewerb. Prämiert wurde der haushohe Sieger im Januar 2017. Seit dem wurde viel gezeichnet und geplant sowie manches wieder verworfen und im Umfang deutlich gekürzt. Alles begleitet von fortwährenden Diskussionen um Farben und Formen, aber auch Kosten und Bauzeiten. Inzwischen ist die Baugenehmigung für die Sporthalle erteilt und der Antrag für das neue Schulgebäude gestellt. Die zu beobachtenden Arbeiten dienen der Bauvorbereitung und es liegen erste Angebote für den Rohbau der Sporthalle vor. So scheint es in diesem Frühjahr tatsächlich loszugehen – zumindest die Sporthalle betreffend.

Doch noch immer kann niemand sagen, wann die Nutzung des Neubaus aufgenommen werden kann und wieviel Geld wir bis zu diesem Zeitpunkt in die Hand nehmen müssen. Aus dem gewählten Verfahren heraus fehlt es schlicht an Verbindlichkeit zu Kosten und Terminen, zementiert wurde lediglich der Anspruch auf Design und die Einhaltung von Gestaltungsvorgaben. Dies hat Auswirkungen auf den Finanzplan unserer Gemeinde. Mit der Prognose der Bauzeiten liegen wir derzeit fast zwei Jahre außer Plan. Und die vermuteten Baukosten bewegen sich von ursprünglich 14,6 Mio. in Richtung der 20er-Marke.

Ohne Klarheit bei derart hohen Ausgaben geraten ebenso wichtige Vorhaben und Projekte letztlich in Gefahr, drohen die an anderen Stellen notwendigen Anpassung unserer Infrastruktur der Entwicklung des Ortes hinterherzuhängen. Aber nicht nur das: Wenn in diesem Jahr erstmals 7 Klassen im Ort eingeschult werden, dann wird sich die ohnehin schon schwierige Situation im Schul- und Hortalltag weiter verschärfen. Schon heute ist die Essensversorgung am Schulstandort Petershagen nur noch gestaffelt und durch Umstellung auf Blockunterricht zu gewährleisten. Den Bedarf an Klassenräumen können wir gerade noch decken, kreative Entfaltung im Hort und freie Bewegung im Sport leiden aber bereits heute unter Platzmangel.

Wie aber die Problemen lösen und das Steuerrad wirksam herumreißen? Dieser mehr als komplexen Fragestellung hat sich nun in unserem Auftrag ein renommiertes Prüfungs- und Beratungsunternehmen angenommen. Einst geschlossene Verträge, auf dieser Basis erstellte Planungsunterlagen als auch die dokumentierte Projekthistorie wurden durch dieses neutral und vorbehaltlos geprüft. Auch wenn das angesprochene Planverfahren die Handlungsspielräume immer weiter einschränkt, im Ergebnis liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, um das drängende Projekt Schulerweiterung zeitlich wie finanziell wenigstens etwas zu optimieren. Dinge kritisch zu hinterfragen und Veränderungen anzustoßen tut vielfach weh und ist selten ohne Verluste möglich. Der Schaden auf der Sandbank wäre aber ungleich höher.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Verfahrenshinweise zum Umgang mit Gehölzen nach Aufhebung der gemeindlichen Baumschutzsatzungen

Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Baumschutzsatzung) vom 24.01.2019 gelten im Innenbereich nach §34 BauGB und den Gebieten mit städtebaulichen Satzungen – Bebauungsplänen nach §30 BauGB bundeseinheitlich die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Diese sind für alle Kommunen verbindlich.

Unabhängig davon, zu welcher Zeit Bäume gefällt werden, gilt während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 01. März und dem 30. September nach dem BNatSchG eine generelle Sperrzeit für Baumfällungen und Habitus verändernde Eingriffe. Diese Sperrzeit gilt sowohl für Bäume, die eine gewisse Mindestgröße und einen gewissen Stammumfang besitzen, als auch für Sträucher und Büsche. Bei jeder Baumfällung müssen auch die Regelungen des BNatSchG eingehalten werden, wonach keine Tiere direkt oder indirekt geschädigt werden dürfen. Deshalb muss vor der Baumfällung auch auf eventuelle Nester und Nisthöhlen geachtet werden. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten haben. Höhlen, Spalten oder Nischen an Bäumen werden teilweise ganzjährig, bzw. wiederholt im Jahr durch Fledermäuse und Vögel genutzt. Die Beseitigung dieser Strukturen durch Baumfällungen ist ganzjährig verboten und bedarf einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Die nachfolgenden Hinweise betreffen nur die geänderte Verfahrensweise gegenüber den bisherigen Baumschutzsatzungen. Mit der Aufhebung der gemeindlichen Baumschutzsatzungen wird die Verantwortung für den behutsamen Umgang mit der Natur in die Verantwortung der Grundstückseigentümer gelegt.

Was ist vor einer Baumfällung zu beachten?

1. Wenn Sie in der Zeit vom 01. März bis 30. September Gehölze fällen oder mehr als zulässig beschneiden wollen, benötigen Sie auf Grund des entgegenstehenden gesetzlichen Verbots immer eine Befreiung von diesem Verbot durch die zuständige Behörde. Zuständige Behörde ist bei B-Plangebieten die Gemeinde, bei §34 BauGB-Gebieten die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Innerhalb des genannten Zeitraumes kann gemäß §67 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung vom Beseitigungsverbot oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG gewährt werden.

2. Sie müssen zunächst immer in eigener Verantwortung prüfen, ob mit der beabsichtigten Fällung oder dem beabsichtigten Rückschnitt von Gehölzen geschützte Arten beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden könnten. Ist das der Fall, benötigen Sie eine Ausnahme der UNB.

3. Ebenso müssen Sie zunächst immer in eigener Verantwortung prüfen, ob die Fällung einen „erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft“ darstellen könnte. Ist das der Fall, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Zuständige Behörde ist bei B- Plangebieten die Gemeinde, bei §34 BauGB -Gebieten die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Bei Zuwiderhandlungen drohen die Bußgeld- oder Strafvorschriften der §§69 und 71 BNatSchG. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, oder in bestimmten Fällen sogar eine Straftat darstellen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

4. In den B-Plangebieten gilt darüber hinaus, dass die auf der Grundlage des BNatSchG in den grünordnerischen Festsetzungen des jeweiligen B-Planes festgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft unabhängig von den Textziffern 1. bis 4. Bestandsschutz haben.

5. Bei Bauanträgen für die Bebauung eines Grundstückes ist die zuständige Behörde die „Untere Bauaufsichtsbehörde“ in Strausberg. Aufgrund der eingereichten Bauantragsunterlagen werden die Gemeinde und die UNB hinsichtlich des Erteilens ihres Einvernehmens nur als Verfahrensbeteiligte einbezogen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Stellungnahmen entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde, ob eventuelle naturschutzrechtliche Auflagen der UNB in die Baugenehmigung einfließen.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

…das letzte Kapitel Baumschutzsatzung!?

Sie datiert in ihrer ersten Fassung auf das Jahr 1995 und wurde seit dem zehnmal angepasst oder neugefasst. Mit unbändiger Akribie ist in ihr aufgelistet, was tunlichst zu erhalten, neu zu schaffen, bei Strafe zu unterlassen und wieviel ersatzweise für Fehlverhalten zu entrichten ist. Seit mehr als 23 Jahren erhitzt die Baumschutzsatzung die Gemüter in unserer Gemeinde und hat sogar geschafft, was anderen Wahlen vorenthalten blieb – eine Rekordbeteiligung beim Bürgerentscheid zu ihrer Abschaffung im Jahr 2015. Eines ist in dieser Zeit jedoch nicht gelungen, die Grundlagen für ihre Ausgestaltung zu vermitteln und einen gesellschaftlichen Konsens in den Zielen herzustellen. Gepaart mit einer bisweilen übereifrigen und sehr persönlichen Auslegung in der Anwendung ist wohl genau darin der Grund für das Scheitern dieses Regelwerkes zu finden.

Mit dem nun eingeleiteten letzten Kapitel wird vielleicht manches besser und wandert Verantwortung wieder zurück in die Hände unserer Bürger. Leichter wird das Leben deshalb aber nicht. Denn auch wenn im Satzungstext enthaltene Festsetzungen zur Wahrung des Ortsbildes dem politischen Gestaltungsspielraum unserer Gemeindevertretung zuzuordnen sind, der Schutz von Flora, Fauna, Luft, Boden, Wasser oder Klima ist bundesgesetzlich geregelt. Rechtskonformes Handeln und die Interpretation von Naturschutz-, Wasserhaushalts- und Emissionsschutzgesetz obliegt fortan und in verstärktem Maße der Sorgfalt des Bürgers und Eigentümers. Und bei bisweilen schwierigen oder strittigen Fragen sitzen zukünftig die Ansprechpartner im entfernten Seelow. Kein Zweifel: Eigenverantwortung ist erstrebenswert, man muss mit ihr aber auch umgehen können.

Sachlich betrachtet ist der Schritt der Satzungsaufhebung längst überfällig. Spiegelt er doch die Mehrheitsmeinung im Ort wieder und hilft so hoffentlich, die Wogen zu glätten. Und vielleicht wird so auch der Weg für eine (rein) fachliche Betrachtung dieses durchaus komplexen Themas geebnet – orientiert an gemeinsamen Zielen und aus der Erfahrung von Verantwortung heraus.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Was bringt der neue Nahverkehrsplan?

Nach vorangegangener kommunaler Beteiligung und intensiver Beratung wurde am 12.12. der Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2020 – 2024 im Kreistag beschlossen. Dieser erkennt deutlich die wachsenden Verkehrsprobleme im berlinnahen Raum an und thematisiert die wachsende Zahl der Berufspendler wie auch die überproportional wachsende Zahl an Senioren auch in diesen Kommunen. Hieraus leiten sich veränderte Anforderungen für den Nahverkehr ab, sowohl zu unterschiedlichen Tageszeiten als auch die Nutzergruppen betreffend.

Um dem zukünftig besser gerecht zu werden, verkehren ab 2020 die Linien 948 und 949 zu den Hauptverkehrszeiten 05:30 – 08:00 Uhr und 15:00 -18:30 Uhr im 20-Minuten-Takt. Für alle weiteren Linien sind keine Änderungen vorgesehen, so quert die Linie 932 den Ortsteil Eggersdorf vorerst weiter im Stundentakt. Sicher wäre hier mehr zu wünschen gewesen. Erstmal orientiert die Taktausrichtung aber an real erhobenen Nutzerzahlen. Der Blick auf diese ist mehr als ernüchternd. Einzig am S-Bahnhof Petershagen liegt das Fahrgastaufkommen aller Buslinien, einschließlich Schülerverkehr, innerhalb von 24 Stunden mit 187 Ein- und Aussteigern im relevanten Bereich. Bei den im Ortsbereich verteilten Haltestellen fallen die Fahrgastzahlen auf 20 Personen. Etwa 1/4 der Haltestellen wird sogar von weniger als 5 Fahrgästen aufgesucht. Vor allem am Wochenende sinkt das Interesse an nahezu allen Haltestellen auf null.

Auch auf unser Drängen hin wurden derartige Auswertungen nun als Grundlage der Bedarfsplanung aufgenommen. Damit wird auch der Erfolg der vorgenommenen Taktverdichtungen messbar. Das oft vorgetragene Henne-Ei-Problem erübrigt sich im Vergleich unterschiedlicher Bedienungsstandards. Sie haben es folglich als Bürger selbst in der Hand, mehr Verkehr auf den Buslinien durch regelmäßige Nutzung zu ermöglichen.

Noch etwas ist am Nahverkehrsplan bemerkenswert. Anders als bisher wird der Spielraum für ergänzende Verkehrskonzepte und Zubringerverkehre geöffnet. Genau hierin liegt der echte Mehrwert des Rahmenplans. Erstmals wird so der Weg für innovative und bürgerfreundliche Mobilitätslösungen geebnet. Auch wenn noch einiges an Konzeption erforderlich sein wird, flexiblen Angeboten unmittelbar vor der Haustür gehört aus meiner Sicht die Zukunft. Barrierefrei und mit alternativen Antrieben ausgestattet lassen sich auch abgelegene und beengte Wohnlagen erschließen. Bestehende Konzepte zu Stärken und neue Lösungen zu entwickeln sind parallele Aufgaben. Bleiben wir in diesem Sinne gemeinsam beweglich.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Traumhafter Sommer offenbarte Problem

Monate anhaltender Sonnenschein und bisweilen tropische Temperaturen verzückten in den zurückliegenden Monaten unsere Haus- und Gartenbesitzer. Gesellige Grillabende waren so sehr regelmäßig und bis weit in die Nacht möglich. Zugleich nahmen aber auch die Beschwerden im Rathaus zu. Nicht seltener Grund: Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen Plätzen.

War manchmal schon das Sitzen auf der Parkbank Stein des Anstoßes kamen leider auch Vorwürfe der Sachbeschädigung hinzu. Keine Frage, regelmäßige Ansammlungen vor dem Gartentor können für die betroffenen Anwohner zur Belastung werden. Vergessen darf man dabei aber nicht, unsere Jugendlichen verfügen in der Regel über keinen eigenen Garten und Grillrunden der Eltern sind ziemlich uncool. Wie also mit dem jugendliche Anspruch nach Gemeinschaft umgehen? Die Notwendigkeit öffentlicher Spielplätze wird inzwischen verstärkt thematisiert. Schaukeltiere und Buddelkästen sind aber nicht die passende Umgebung für die wachsende Zahl der 12- bis 20Jährigen. Selbstverständlich stellen wir einen Jugendclub zur Verfügung, mit hohem persönlichen Engagement und durchaus beispielgebend in der Region. Aber ist dieses Angebot in der Fläche unseres wachsenden Ortes ausreichend? Und verstehen wir die Interessen jüngerer Generationen wirklich? Hier müssen wir gedanklich einsteigen und generationsbezogen nach Lösungen suchen.

In der Zuspitzung erschöpfen sich die Ideen bisher eher in der Forderung nach mehr Polizei und dem Einsatz von Wachdiensten. Einige Kommunen entlang der S5 praktizieren dies bereits. Aber das Zusammentreiben entlang der Bahnlinie zu immer größeren Gruppen ist kein nachhaltiger Ansatz. Denn mit der Größe dieser Zusammenkünfte potenzieren sich die Probleme. Kriminellem Einfluss und jugendgefährdenden Handlungen wird so die optimale Basis geboten. Natürlich sind Delikte des Ordnungs- und Strafrechts konsequent und mit aller Härte zu ahnden. Auch den verstärkten Einsatz von Sicherheitskräften müssen wir dafür vorsehen. Ziel sollte aber ein gemeinsames Verständnis und die Vermeidung solcher Entwicklungen sein.

Trotz dieses ernsten Themas möchte ich Ihnen eine frohe, erholsame und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie wünschen. Und kommen Sie gut und gesund ins Neue Jahr!

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Neue Perspektiven für den Bauernhof

Das Problem des Kinderbauernhofes spitzt sich seit Jahren zu. Statt sich dieser Realität zu stellen und rechtzeitig gegenzusteuern wurden immer höhere Dosen des Schmerzmittels Geldzuwendung verabreicht. Bis auf gut 50.000 € hat sich der kommunale Beitrag so in diesem Jahr erhöht. Gesundet ist der Patient dadurch nicht. Zuletzt konnte er nur noch einen Bruchteil der vereinbarten Aufgaben erfüllen.

Diagnose: akuter Herzstillstand. Ab 01.01.2019 hat die Steremat keine Arbeitskräfte mehr für den Hof. Die Gründe habe ich bereits dargelegt. Für weitere Tabletten ist es nun zu spät. Mit betroffen sind davon auch die beiden Festangestellten der Steremat, die sich dort neuen Aufgaben stellen müssen. In enger Abstimmung mit der Firma haben wir frühzeitig dafür gesorgt, dass die Tiere aus dem Bestand des Fördervereins gesichert untergebracht sind. Einige der Tiere sind jedoch Privatbesitz und nur zur Pflege untergestellt. Hier kann die Gemeinde nicht für einstehen.

Schon im Mai haben wir uns der Situation angenommen, doch das komplette Ausmaß der Probleme ließ sich erst nach drei Monaten diagnostizieren. Die Suche nach einer Notfallmedizin lief selbstverständlich bereits parallel. So wurde mit dem Förderverein beraten, ob dieser für das Konzept oder zumindest Teile davon in Verantwortung treten könnte. Sogar der Umzug auf das alte Gelände in der Florastraße stand als Vorschlag im Raum, weil dies die Betriebskosten deutlich gesenkt hätte. Leider wurden Lösungsversuche in diese Richtung vom Verein als nicht leistbar dargestellt und dessen Auflösung zum Jahresende zu Protokoll gegeben.

Dies nicht akzeptierend, haben wir mit weiteren Interessenten um eine Weiterführung des Konzeptes gerungen – leider ohne Erfolg. Sogar die Einrichtung einer Kita auf dem Bauernhof wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozial- und Gesundheitsämtern geprüft. Letztlich hätte aber auch diese Notmaßnahme die finanziellen Defizite nur weiter erhöht und das Ableben nicht mehr verhindern können. Notgedrungen galt es den Vorschlag des Fördervereins zu prüfen, kommunale Mitarbeiter einzustellen – für den gemeldeten Bedarf von 10 bis 12 Mitarbeitern und unter den Zwängen des Tarifvertrags. Grundlage für den Stellenplan war das vertraglich vereinbarte Konzept zum Betrieb der Umweltbildungsstätte. Die Vergütungen sind mit denen der Hausmeister und im pädagogischen Teil der Erzieher vergleichbar. So sind die bekannten 500.000 Euro begründet. Einbezogen wurden die arbeitgeberseitigen Lohnnebenkosten sowie tariflich zustehende Sonderzahlungen. Vorgeschrieben sind auch Schicht-, Sonder- und Feiertagszuschläge, die bei der Rechnung außen vor blieben. Unterhaltskosten des Hofes, der Ankauf von Futter und Arbeitsmaterialien addieren sich hinzu. Mithin kein kleines Problem und auch die Mittel des Notarztes sind begrenzt.

Die konstruktiven Gespräche mit unserer FAW-Schule als leistungsfähiger Geburtshelfer für ein neues Nutzungskonzept sind daher ein Lichtblick. Der Dialog mit weiteren Interessenten riss dennoch nicht ab, belastbare Pläne wurden uns angekündigt. Alle jedoch ohne Tierhaltung im bisherigen Umfang. Um aufkommenden Spekulationen vorzubeugen, keiner der Gesprächspartner geht davon aus, das bestehende Konzept fortzusetzen. Das zukünftige Angebot wird neue Eltern und damit ein anderes Gesicht haben. Die Schließung des Hofes war nie eine Option, wohl aber den Nachwuchs zu entwickeln und ein attraktives Umfeld zu schaffen für Familien und Vereine unseres Ortes.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Seit mehr als 20 Jahren bereichert der Kinderbauernhof Mümmelmann das Ortsleben…

Mit viel Engagement – auch von zahlreichen Bürgern unserer Gemeinde – wurde seit nunmehr über zehn Jahren am Standort in der Dorfstraße vieles ausgebaut und modernisiert sowie manches Fest gefeiert. Diese Leistung gilt es anzuerkennen, denn sie hat dem zuvor baufälligen alten Dreiseitenhof überregionale Bedeutung verliehen.

Gute Ideen reifen durch starke Partnerschaften und gedeihen auf dem Boden passender Rahmenbedingungen. Mit der Steremat gGmbH hatten wir seinerzeit genau den richtigen Partner gefunden, die üppige Förderung des Arbeitsmarktes durch die Arbeitsagentur lieferte den Nährstoff. Es liegt jedoch im Wesen der Natur, sich fortwährend an Veränderungen anpassen zu müssen. So hat sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Nicht nur in unserer Region herrscht inzwischen weitgehend Vollbeschäftigung.

Sehr zur Freude der nun Erwerbstätigen, blieb dies nicht ohne Folgen für die Umweltbildungsstätte Mümmelmann. Die konsequente Neuausrichtung der Förderkulisse hinterließ immer größere Lücken, sowohl bei der Zahl der benötigten Mitarbeiter als auch der Finanzausstattung des Kinderbauernhofes. Auch für unseren langjährigen Partner Steremat stellte die Beschäftigungsentwicklung neue Anforderungen. Leistungen mussten sich neuen Zielgruppen anpassen und umfassenden Zertifizierungen unterwerfen. Die Ideen der Vergangenheit ließen sich hierbei leider nicht mehr integrieren. Zum 31.12.2018 wird daher einvernehmlich der Vertrag zwischen Steremat und Gemeinde gelöst. Die notwendige Auseinandersetzung mit dieser Realität bleibt nicht ohne Emotionen – auf Seiten der Steremat, innerhalb der Gemeindevertretung und im Rathaus gleichermaßen.

Aber bleibt der Dünger der Fördermittel aus, dann drängen die Zahlen unangenehm ans Licht. Sicher für jeden nachvollziehbar, der Erhalt eines alten Bauernhofes verschlingt enorme Summen. Auf über 70.000 Euro belaufen sich bereits die jährlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Nimmt man das bisherige Konzept als Grundlage und stellt die Gemeinde hierfür in die Verantwortung, dann sind allein Personalkosten in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zu veranschlagen. Aber auch damit ist der Kostenwipfel nicht erreicht. Bisher hatte die Gemeinde den Betrieb des Kinderbauernhofes mit direkten Zuwendungen und der Übernahme baulicher Kosten in erheblichem Umfang gefördert. Diesen Betrag auf etwa das 10-fache auszuweiten übersteigt den Bereich des Möglichen.

Die hohe kulturelle Bedeutung des Bauernhofs für unseren Ort bleibt bestehen, auch wenn wir uns neuen Ideen zuwenden. Möglichst schnell und nahtlos wollen wir deshalb einen Übergang zu einem neuen Konzept der Nutzung finden, welches den Bauernhof für unsere Bürger/innen offen hält. Selbstverständlich soll das Thema Bildung weiterhin ein Schwerpunkt bleiben und auch die Beteiligung an Ortsfesten gesichert werden. Eine schwere Aufgabe, die gärtnerische Sorgfalt verlangt. Umso mehr freut uns daher, dass unsere FAW-Gesamtschule ernsthaftes Interesse zur Trägerschaft vorgetragen hat. Lernen in der Natur, Biologie mit Praxisbezug oder offenen Formen von Musik- und Kunstunterricht könnten der kreative Boden für die zukünftige Entwicklung des Bauernhofes werden. Veränderungen bedeuten auch immer neue Chancen. Greifen wir konstruktiv nach diesen!

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Die Suche nach einem Kitaplatz…

…dominiert den Alltag so mancher Familie in unserer Gemeinde. In der Tat keine leichte Aufgabe. Aktuell begleiten in unserer Gemeinde 9 Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft insgesamt 617 Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung. Ergänzt wird dieses Angebot von 17 Tagespflegeeinrichtungen mit weiteren 88 Plätzen. Überzeugen zudem pädagogische Konzepte von Einrichtungen in anderen Kommunen oder eine Kita liegt einfach verkehrsgünstiger auf dem Weg zur Arbeit, dann greifen Eltern gern auch auf diese Angebote zurück.

So positiv die zunehmenden Auswahlmöglichkeiten in Anbetracht der elterlichen Sorge um einen rechtzeitigen Betreuungsplatz zu sehen sind, sie führen in einem nicht unerheblichem Umfang zu Doppel- oder gar Mehrfachanmeldungen. Von diesen erfährt die Gemeindeverwaltung erst mit Monaten Verzug, in bestimmten Fällen sogar nie. Dies erschwert verständlicherweise genaue Prognosen, Bedarfsplanungen und letztlich eine zeitnahe Platzvergabe.

Hilfsweise ziehen wir daher inzwischen auch konkrete Zahlen unseres Einwohnermeldeamtes zu Rate, können aber auch damit die Individualität elterlicher Entscheidungen nur erahnen. Eine Verbesserung der für die Eltern belastenden und für die Verwaltung schwierigen Situation soll daher eine neue Verwaltungssoftware bringen, welche mit einem integrierten Elternportal aufwarten wird. Der notwendige Funktionsumfang wird derzeit für die Ausschreibung beschrieben. Die Beschaffung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Eltern wird dann die Suche nach einem Platz erleichtert und die Gemeinde kann auf tatsächliche Bedarfszahlen zielgerichteter reagieren.

Losgelöst vom positiven Ausblick ist auf Basis unserer aktuell ungenauen Zahlen weiterhin von einem ungedeckten Bedarf auszugehen. Der durch die Gemeindevertretung beschlossene und inzwischen auch vertraglich vereinbarte Neubau einer Kita für bis zu 100 Kinder wird diesen absehbar decken. Die Fertigstellung wird Ende des nächsten Jahres avisiert. Auch eine kleine Platzreserve – mit Blick auf die anhaltende Bevölkerungsentwicklung unseres Ortes sicher nötig – wird dann gegeben sein.

Hier zeigt sich ein weiteres Problem – während ein Einfamilienhaus oft innerhalb von 6 Monaten zu errichten ist, vergehen allein von der Klärung eines zusätzlichen Bedarfs bis zur tatsächlichen Fertigstellung einer Kita schnell mehr als 30 Monate. Ausschlaggebend hierfür sind sowohl Standort- und Planungsfragen, einzuhaltende Ausschreibungs- und Vergabevorschriften sowie in nicht unerheblichem Umfang die Fragen der Finanzierung des Kitabaus und des laufenden Betriebes.

So kostete rückblickend im Jahr 2016 ein einzelner Kitaplatz an einem der drei kommunalen Standorte durchschnittlich 790 € monatlich. Abzüglich gewährter Personalkostenzuschüsse des Landes und zu entrichtender Elternbeiträge verblieben davon 231 € pro Platz und Monat als zusätzliche Ausgabe aus dem Gemeindehaushalt. Keine Frage, an dieser Stelle gut angelegtes Geld. Letztlich ist aber auch diese Betrachtung notwendig, wenn es um vorausschauende Finanzplanung und den Beschluss des Gemeindehaushaltes geht. Schnelligkeit und Treffsicherheit spielen somit gleich mehrfach eine Rolle, sei es in der einzelnen Familie oder bei kommunalen Planungen und Abläufen.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter

Wie weiter mit dem Nahverkehr…

Bereits 2017 beauftragte unsere Gemeinde eine umfassende Verkehrsuntersuchung. Deren Weiterführung wird dieser Tage abgestimmt und wird noch in diesem Jahr beginnen. Erstmals soll dann auch konkret betrachtet werden, welchen Anteil etwa überörtlicher Verkehr am Gesamtaufkommen hat und welche Ziele im Ort bevorzugt angefahren werden. Derartige Auswertungen lassen Rückschlüsse für die zielgerichtete Verbesserung kritischer Kreuzungsbereiche zu, geben aber auch Anhaltspunkte für die Gestaltung des Busverkehrs.

Drängen beispielsweise zu bestimmten Zeiten Fahrzeuge aus umliegenden Gemeinden zum Bahnhof, dann kann ein direkter Shuttlebus eine attraktive und entlastende Lösung sein. Steuern hingegen zu anderen Zeiten Fahrzeugführer innerorts Schulstandorte, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder unseren Verwaltungsstandort an, so lassen sich diese womöglich für ein flexibles Rundbussystem begeistern. Beide Zielsetzungen, die Sicherstellung der Zubringer- und Verteilfunktion an den Bahnhöfen wie auch die Gewährleistung einer inneren Erschließung unserer Gemeinde, sind hierbei gleichgewichtet formuliert und gehören konzeptionell zusammen.

Linien- bzw. Ortsnetze des ÖPNV sind zudem so zu konzipieren, dass sie räumlich und funktional ineinandergreifen. Die entstehenden Knotenpunkte gewährleisten so den Übergang zu anderen Formen von Mobilität – zum Schienenverkehr und angrenzenden Buslinien aber auch zum Fahrrad oder Auto. Die Vergabe vertiefender Prüf- und Konzeptionsleistungen adressiert deshalb den Ausbau und die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, ebenso wie die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit von Haltestellen und die Anbindung an das Radwegenetz. Zu klären ist obendrein auch die Erschließung unterversorgter Bereiche im Ort, die nur schwer von üblichen Linienbussen angefahren werden können.

Denn Mobilität ist längst kein Bedürfnis mehr, welches man durch die Etablierung eines Angebotes weckt. Der Bedarf an Bewegung wird vielmehr durch zunehmende Individualisierung von Lebensplanung und Tagesabläufen bestimmt. Folglich erhöht erst die Orientierung an Zielgruppen die Akzeptanz von Nahverkehrskonzepten. Dabei nicht zu unterschätzen: ÖPNV konkurriert immer mit dem individuellsten Verkehrsmittel überhaupt, dem im persönlichen Besitz befindlichen Auto. Nur vergleichbar schnelle und direkte Verbindungen als auch flexible und im Vergleich günstige Angebote stellen eine ernstzunehmende Konkurrenz für dieses dar. Was selbst Eltern- und Seniorengruppen in unserem Ort mit eigenverantwortlich organisierten Fahrgemeinschaften gelingt, das kann für uns keine unlösbare Aufgabe sein.

Dem wollen wir uns im nächsten Jahr stellen und sehen dafür auch entsprechende Haushaltsmittel vor. Leider konnte der in den letzten Monaten diskutierte Vorschlag einer Taktverdichtung des Busverkehrs keine dieser Fragen beantworten. Vorgesehen war und ist lediglich die Ausweitung von Bekanntem, ohne Anpassungen und Optimierungen von Zeiten oder Strecken, ohne Transparenz bei den Fahrgastzahlen aber mit zusätzlichen Problemen an ungenügend vorbereiteten Haltepunkten. Die dafür erheblichen finanziellen Mittel hätten zugleich den Spielraum für gründliche Planungen und die Entwicklung bürgernaher Konzepte genommen. Deshalb beschreiten wir hier einen anderen Weg, weiterhin in enger Abstimmung mit verschiedenen Verkehrsdienstleistern, den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis.

Ihr Bürgermeister
Marco Rutter