Antworten auf Fragen von Hr. Hinz…

Sehr geehrter Herr Hinz,

vielen Dank für Ihre Ideensammlung zum Erhalt des Grünen Markenkerns unseres Ortes. Ihr Engagement für dieses Thema weiß ich zu schätzen, denn den Bezug zur prägenden Landschaft trotz anhaltender Siedlungsdynamik zu erhalten, dies sehe ich ebenso als Herausforderungen der zukünftigen Ortsentwicklung.

Allerdings stellen sich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen in dieser Form nicht. Nahezu alle der angeführten Fläche und Bereiche sind bereits heute im Flächennutzungsplan als Grün- und Waldflächen ausgewiesen. Es besteht also kein Baurecht und die befürchteten Auswirkungen können sich folglich nicht einstellen. Aus Sicht der Kommune ist die Bauleitplanung hier auch das wirksamste Mittel. Höherwertiges Recht kann lediglich durch die Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzflächen angewandt werden, was jedoch höheren Verwaltungsebenen obliegt. Für einige Ihrer „Problembereiche“ ist dies aber auch bereits heute so gegeben, etwa im Umfeld des Mühlenfließes.

Durchaus zeigt der bestehende Rechtsrahmen aber auch Möglichkeiten auf, einer Umnutzung von Flächen zu erwirken. Dem geht aber immer ein Planverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und übergeordneter Behörden voraus. Im Verfahren sind jeweils die Auswirkungen auf Flora, Fauna, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen diesen Schutzgütern als auch auf die Landschaft und die biologische Vielfalt an sich detailliert zu ermitteln und zu bewerten. Sollte im Ergebnis dieser eingehenden Prüfung eine Nutzungsänderung im Grundsatz zu vertreten sein, so ist dennoch für alle betroffenen Schutzgüter zwingend ein Ausgleich festzusetzen. Dieser kann sowohl bauliche Einschränkungen oder einen Teilerhalt von Grünflächen als auch die gezielte Aufwertung anderer Naturräume im Umfeld umfassen. All dies natürlich bei voller Transparenz im Lichte der Öffentlichkeit.

Was ihre vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen betrifft: Durchaus sind hier einige interessante Ansätze enthalten, wobei mir diese Betrachtung jedoch zu kurz greift. Für mich kommt es in dieser Thematik vielmehr auf einen ganzheitlichen Ansatz an, der nicht um einzelne Punkte im Ort polarisiert, sondern ein übergreifendes Verständnis ermöglicht und den gesellschaftlichen Konsens sucht. Als besonders zielführend halte ich hier die Arbeit der Lokalen Agenda 21, die bei der Entwicklung des Leitbildes 2020 für unsere Gemeinde sowohl Grünflächen und Biotope genau erfasst und kartografiert, aber diese auch in einen größeren Kontext von Demografie, Wasserhaushalt, Bildung, Klima und Energie etc. gestellt hat. Diese Qualität ist zwingend erforderlich, soll aus den Idee Einzelner die Zielsetzung Vieler werden. Daher sehe ich in der Neuauflage eines Leitbildes 2030 das richtige Instrument, auch zur Befriedung und Vereinheitlichung naturschutzrechtlicher Regelungen in unserer Gemeinde. Denn anders als von Ihnen formuliert, ist die kommunale Baumschutzsatzung nicht entfallen. Sie ist aber juristischer Sicht heute unsauber formuliert und wird in unverständlicher Form als Flickenteppich angewandt. Und genau das produziert das Gegenteil von gesellschaftlichem Konsens!

#Natur #Verwaltung #Mitbestimmung #Ortsentwicklung

So geht Kitaplatzvergabe!

Die Suche nach einem Kitaplatz bedeute für Eltern unserer Gemeinde, Antragsformulare für die 3 kommunalen Kitas im Internet zu suchen, diese auszufüllen und im Rathaus abzugeben. Außerdem ist auch Kontakt zu den fünf freien Trägern aufzunehmen und dort jeweils die Frage nach freien Plätzen zu stellen. Einzelbesuche zur Antragsstellung schließen sich mindestens an. Oft dienen aber auch weitere Besuche dem Vergleich der Einrichtungen sowie der pädagogischen Konzepte. Und da man nie weiß, ob diese Anstrengungen tatsächlich ausreichen, ist auch die Liste der im Landkreis registrierten Kindertagespflegen zu sichten. Aktuell sind in dieser 16 Angebote für Petershagen/Eggersdorf gelistet. Deren Kapazitäten sind aber einzeln telefonisch zu erfragen. Da wächst der Frust schon bei der Anmeldung!

Dank dieses Verfahrens wird ein Kind auch mehrfach angemeldet – anders lässt sich das Risiko eines fehlenden Platzes nicht reduzieren. Geht es dann konkret um die Platzvergabe, ist folglich der Koordinierungsaufwand entsprechend hoch. Auch da nicht alle Eltern ihren zuvor gemeldeten Bedarf auch automatisch wieder abmelden. Stand heute haben wir in der Gemeinde keinen Überblick, wie viele Plätze zum Zeitpunkt überhaupt zur Verfügung stehen. Wir können nicht den bestehenden Bedarf zwischen kommunalen und privaten Einrichtungen steuern. Und wir kennen auch nicht den tatsächlichen Bedarf, nicht die Zahl doppelter Anmeldungen. Bei der Diskussion um Kapazitätsplanungen navigieren wir daher im Nebel. Bei den unterschiedlichen Zahlen, die dabei als Koordinaten dienen, werden zum Teil die Leistungen der Kindertagespflege nicht einmal berücksichtigt. Dabei wären doch gerade diese Angebote wichtig, da sie überwiegend auf die Altersgruppe U3 abzielen. Der folglich höherer Bedarf an Kitakapazitäten im Bereich Ü3 bleibt daher ebenfalls außer Acht. Von bürgerfreundlichem Service lässt sich in diesem Zusammenhang wohl nicht reden. Aber es gibt Abhilfe.

Ein Berliner Software-Unternehmen entwickelt seit 2011 einen Kitaplaner, der inzwischen bei über 50 Kommunen und Landkreisen bundesweit im Einsatz ist. Die Lösung ermöglicht eine einfache Anmeldung, gibt detaillierte Übersicht der bestehenden Angebote und vermeidet dank transparenter Vertragsabwicklung Doppelanmeldungen und Überbelegungen. Zudem bündelt das Portal kommunale und private Träger als auch Angebote der Kindertagespflege. Ganz nebenbei wird so auch der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen sichtbar.

…hier das Anwendungsbeispiel der Stadt Schwerin https://www.kitaplaner.de/sch…/elternportal/elternportal.jsf

#Verwaltung #Bildung #SoGehtKitaplatzVergabe #InnovativeVerwaltung

Wissensmanagement in der Kommunalverwaltung

Mit der Digitalisierung nahezu aller Lebens- und Arbeitsbereiche nimmt die Menge an Informationen und damit die Basis für Wissen stetig zu. Die digitale Welt verleitet aber auch dazu, zu viele vermeintlich relevante Informationen aufzusaugen. Dies kann die Arbeitsleistung ausbremsen, Prozesse lähmen und letztlich auch Arbeitsergebnisse verschlechtern. Die Herausforderung besteht folglich darin, Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt zu entwickeln und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen – eben Wissen zu managen.

Wie man vorhandene Erfahrung in komplex Verwaltungsabläufe einbezieht, diese Frage treibt derzeit viele Kommunen um. Drängend wird diese insbesondere dann, wenn sich Verwaltungen einer altersbedingten Personalfluktuation ausgesetzt sehen. Spätestens hier geht es auch um Wissensbewahrung. Was aber tun, wenn starre Stellenpläne und begrenzte Haushaltsmittel keine überlappende Nachbesetzung ermöglichen und so der Verlust von relevantem Wissen droht?

Zielführender und nachhaltiger ist es, Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe frühzeitig so zu gestalten, dass derartige Probleme erst gar nicht entstehen. Leichter gesagt als getan. Zwar bleiben auch Verwaltungen nicht von der Digitalisierung verschont und bieten spezielle Anwendungen und Plattformen auch für dieses Umfeld die Basis für Wissensaustausch und -archivierung, aber reichen technische Lösungen für erfolgreiches Wissensmanagement aus?

Bisher sind Netzwerk-, Austausch- und Kollaborationsplattformen in Verwaltungen wenig verbreitet und nicht selten bleiben die mit ihrer Einführung verbundenen Ziele unerreicht. Häufige Ursache: Es fehlt an der richtigen Kultur. Denn Wissen wird immer durch Menschen generiert, um es zu teilen bedarf es der notwendigen Bereitschaft der Mitarbeiter. Wissensaustausch braucht dafür Vorbilder, muss Wertschätzung erfahren und die Vorteile für den Einzelnen wie auch die Organisation erlebbar machen. Erst wenn Problemlösungen leichter entstehen und Mitarbeiter für sich einen konkreten Nutzen erkennen gelingt Wissensmanagement.

Dieser Kulturwandel braucht Führung, wird aber durch hierarchisches Denken unterbunden. Eine offene Kommunikationskultur funktioniert nur losgelöst von Personen und Rangordnungen, denn sie nutzt horizontale wie vertikale Wege für einen lösungsorientierten Austausch. Erst die Verbindung von Technik und Kultur schafft folglich die Grundlage für eine effiziente Nutzung von Verwaltungswissen – und somit für schnelle und bürgerorientierte Entscheidungen.

#Verwaltung #Fuehrung #Wissensmanagement

Bahn geschafft, Fahrrad weg?

Vor allem Berufspendler fahren häufig mit dem Rad zum Bahnhof und steigen dann auf die S-Bahn um. Führt dann am Abend der Weg in die andere Richtung, sind böse Überraschungen nicht ausgeschlossen. Hat doch der geliebte „Drahtesel“ in der Zwischenzeit einen neuen Besitzer gefunden.

Die Statistik der Polizeidirektion Märkisch-Oderland weist für 2016 insgesamt 709 erfasste Fälle aus, auf Petershagen/Eggersdorf entfallen davon 67 Delikte. Sicher nur die Spitze des Eisberges, sind Fahrräder bundesweit ein beliebtes Diebesgut. Steigt der Wert dieser Zweiräder – insbesondere Pedelecs sind bekanntlich hochpreisig angesiedelt – entsteht kommunaler Handlungsbedarf, zumindest an Verkehrsknotenpunkten eine sichere Form der Aufbewahrung vorzusehen.

Bei der Lösungsfindung lohnt auch hier der Blick über den Tellerrand. Auf einer Dienstreise bin ich auf spezielle Bike & Ride-Boxen gestoßen, in denen Fahrräder trocken und diebstahlsicher geparkt werden können. Die Buchung der Box erfolgt über das Internet oder bequem mit dem Smartphone per App. Und auch Pedelecs kommen nicht zu kurz: Boxen mit Stromanschluss sind verfügbar und gestatten das Aufladen von E-Bikes. Die Preise variieren, je nach Anbieter bzw. Kommune, zwischen 1 und 2 Euro pro Tag. Auch langfristige Mietverträge sind möglich, etwa wochenweise oder pro Jahr zu Preisen zwischen 5 und 120 Euro. Die Bezahlung erfolgt beispielsweise per Paypal oder Kreditkarte. Der Nutzer erhält zudem einen Aktivierungscode und eine PIN, mit denen er „seine persönliche“ Box im gebuchten Zeitraum öffnen und verschließen kann.

Bei der baulichen Gestaltung der Fahrradaufbewahrung kann zwischen unterschiedlichen Materialien ausgewählt werden – Holz, Metall, Glas, glatte Flächen oder Lamellen. Auch Varianten mit geringerer Anfälligkeit gegen Vandalismus sind so möglich. Außerdem können die Boxen ebenerdig oder wahlweise mit einer zweiten Ebene errichtet werden. Damit lässt sich das Aufbewahrungskonzept optisch und vom Platzbedarf her in die jeweilige Umgebung integrieren. Auch die Kombination mit einem Ausleihsystem für E-Bikes ist möglich, die Hürde für den Einstieg in geteilte Mobilität auf zwei Rädern damit gering.

Für die Gesamtzahl an Fahrrädern an unserem Bahnhof vielleicht keine Lösung, aber dennoch eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Aufbewahrungskonzepts.

#Mobilität #Sicherheit #Ortsentwicklung

Wohin rollt die Kugel?

Nun schon zwei Jahre beschäftigt die Frage zur Zukunft der Kegelbahn im Herzen von Eggersdorf die Gemüter. Bereits zeitnah nach Schließung des darüber befindlichen Cafés wurden Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen, um eine nahtlose Fortführung des Vereinssports zu gewährleisten. Eigentlich schon als Beschluss der Gemeindevertretung gefasst, unterliegt das Vorhaben eines kommunalen Erwerbs jedoch weiterhin einem Sperrvermerk. Bis zur Klärung der zentralen Frage, ob eine Auslastung des Objektes dauerhaft gewährleistet ist, sichern Mietvereinbarungen den Zugang zur Sportanlage.

Mit dem Qualitätssiegel „Bundeskegelbahn“ ausgestattet, genügen die vier Bahnen im Souterrain auch den Anforderungen offizieller Wettkämpfe. So ist es nicht verwunderlich, wenn Vereinsmitglieder bei Meisterschaften auf Bundesebene Erfolge feiern und unseren Ort so auch als Werbebotschafter repräsentieren. Und nicht nur die Blau-Weißen Kegler bevölkern die Anlage, auch eine beachtliche Zahl von Freizeitsportler schätzt die Bewegung auf dieser.

Aber selbst wenn die Sportler gelegentlich im Café Jubiläen feiern und den sozialen Treffpunkt neben dem Training schätzen, für die Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist derzeit nur eine geringere Auslastung gegeben. Deshalb wurde das Gespräch mit anderen Vereinen des Ortes gesucht, um diese gezielt für eine Gemeinschaftsnutzung zu begeistern – bisher allerdings wohl mit mäßigem Erfolg.

Wie also in der Sache entscheiden? Im Grundsatz ist die Idee der gemeinschaftlichen Nutzung richtig. Denn diese stärkt das Zusammenleben und wirkt zeitgleich hohen finanziellen Belastungen einzelner Vereine entgegen. Aber ist der Blick auf die geregelte Nutzung durch Vereine wirklich ausreichend? Gibt es womöglich andere Interessengruppen mit ähnlichem Bedarf?

Festzustellen ist, sowohl unter den Vereins- als auch den Freizeitsportlern sind überwiegend unsere Senioren vertreten. Die aktive Gestaltung dieser Lebensphase ist ein erfreulicher Trend, dem sich auch die gut 3.200 Senioren unsere Gemeinde nicht entziehen. Aber auch diese Zahlen sind nur eine Momentaufnahme. Mit dem notwendigen Weitblick wird erkennbar, mehr als die Hälfte unserer Einwohner hat bereits ihren fünfzigsten Geburtstag gefeiert. Durch die starken Jahrgängen der Generation 55+ wird sich die Zahl der Senioren in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln. Für einen lebendigen Ort und das Wohlbefinden in diesem steigt der Bedarf an Freizeit- und Begegnungsstätten absehbar an. Die Zahl der Vereinsmitglieder wird deutlich zunehmen und Interessenvielfalt neue Formen und Angebote hervorbringen.

Außer dem baufälligen Haus Bötzsee bietet der Ortsteil Eggersdorf dafür wenig Potenzial, erst recht nicht in zentraler Lage und mit guter Anbindung an den Nahverkehr. Zudem ist der Platz für die Realisierung neuer Begegnungsstätten im Ortsmittelpunkt kaum vorhanden. Und auch die Attraktivität des Ortskernzentrums insgesamt ist bei der Abwägung von Bedeutung. Die gelungene Mischung aus Wohnen und Gewerbe wird nur zu erhalten sein, wenn kulturelles Angebot und gesellschaftliches Leben diese umrahmen. Es wäre daher fatal, nicht auf vorhandene Infrastrukturen und die Erschließung von Synergien zu setzen. Es geht um den Kegelsport, aber eben nicht nur.

#Zusammenleben #Ortsentwicklung

Direkte Demokratie – Erfolgsmodell fürs Doppeldorf?

Vom Recht auf Mitbestimmung ist inzwischen in gewisser Regelmäßigkeit zu hören. Je nach Situation wird dieses von einer Seite gefordert oder von der Anderen plakativ in Aussicht gestellt. Vor allem die Einwohner Berlins haben in den zurückliegenden Jahren Volksentscheide bewegt, durchaus mit unterschiedlichem Ausgang. Doch auch aus unserer Gemeinde lässt sich hierzu ein Beispiel anführen. Der Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung erreichte im November 2015 hohes Interesse und sorgte für eine überdurchschnittliche Wahlbeteiligung. Grund genug, sich dieser Thematik genauer anzunehmen.

Die wohl längsten Wurzeln hat das Prinzip direkter Demokratie in der Schweiz. Mit dem Ziel, die feudalen Ketten des Mittelalters zu zerschlagen, trafen sich im Jahr 1291 die Repräsentanten der Täler auf dem Rütli am Vierwaldstätter See. Gemeinsam beschwor man fortan Einigkeit gegen alle Einmischung von außen. Als Zeichen der Zustimmung aus den Talschaften wurde vereinbart, zeitgleich Feuer auf den umliegenden Bergspitzen zu entzünden. Noch heute wird dieser Brauch an jedem 01. August – dem offiziellen Nationalfeiertag der Schweizer – in den Gemeinden gepflegt.

Seit diesem Zeitpunkt regeln die etwa 2.700 Gemeinden einen großen Teil der Aufgaben weitgehend selbst. Die Durchführung von Referenden ist hierfür in nahezu allen Gemeindeordnungen enthalten. Das Prinzip der direkten Demokratie wird gemeinhin als wirksames und notwendiges Kontrollelement gesehen. Gesellschaftliches Engagement, gemeinschaftliche Selbstbestimmung und die Verbindlichkeit des Wortes – des Eides – zählen zu den gern betonten Schweizer Tugenden.

Für diese Form der Beteiligung bedarf es jedoch einer Kultur, die gegenseitigen Respekt abverlangt und auf Sachfragen konzentriert. Nicht die Stärke des politischen Geschreis ist entscheidend, die gemeinsame Suche nach neuen und besseren Ideen steht im Fokus. Denn nur durchdachte Lösungen haben Bestand und sind folglich ein Gewinn für die Zukunft.

Direkte Demokratie ist somit zugleich eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt hohes Verantwortungsgefühl von denjenigen, die Fragestellungen sachgerecht zur Abstimmung einbringen müssen. Aber ebenso auch von stimmberechtigten Bürgern, welche Vor- und Nachteile objektiv durchdenken und abgewogen befinden sollen. Erst aus diesem Zusammenspiel, verbunden mit der Akzeptanz von Entscheidungen, entsteht der Unterschied zu den Ketten der Vergangenheit.

Auch unsere Rechtsgrundlagen kennen verschiedene Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, von Bürgerbefragungen über Einwohnerversammlungen bis zur Einbringung von Petitionen. Zur direkten Mitbestimmung gereicht jedoch erst der Bürgerentscheid. Obendrein sind bei uns meist höhere Gipfel zu erklimmen, als dies den stimmberechtigten Eidgenossen abverlangt wird.

Dennoch ist Mitbestimmung ein zielführender Pfad, um Fragen von übergreifender Bedeutung im Sinne der Bürger zu regeln. Der Geschichte des Jahres 2015 könnten so neue Kapitel folgen – nach Schweizer Vorbild in der Debatte.

#Zusammenleben #Ortsentwicklung #Mitbestimmung

Nachhaltiger Bahnverkehr auch bald in unserer Region?

Ab dem Frühjahr 2018 werden zwei Exemplare des Regionalzuges „Coradia iLint“ des Herstellers Alstom den Pilotbetrieb in Niedersachsen aufnehmen. Das teilten die Projektpartner bei der Unterzeichnung des Liefervertrages für die nächsten 14 Züge mit.

Vereinbart wurde auch, dass der Gaseanbieter Linde die Versorgung der Züge mit Wasserstoff übernimmt. Dazu soll die weltweit erste Wasserstoff-Tankstelle für Züge auf einem Gelände der EVB in Bremervörde entstehen. In einer späteren Projektphase sei vor Ort die Produktion von Wasserstoff per Elektrolyse und mithilfe von Windenergie geplant. Rund 1.000 Kilometer könne der „iLint“ mit einer Tankfüllung zurücklegen. Das niedersächsische Verkehrsministerium unterstützt die Anschaffung mit 81,3 Mio. Euro im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramm für Wasserstoff und Brennstoffzellen-Technologie (NIP).

Nächstes Projekt in Brandenburg geplant

Ein ganz ähnliches Projekt plant Alstom jetzt in Brandenburg mit der Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft (NEB), der Barnimer Energiegesellschaft und dem Projektentwickler Enertrag. Sie wollen die Dieselloks für die „Heidekrautbahn“ RB 27 vor den Toren Berlins durch vier „Coradia iLint“ ersetzen. Der Treibstoff für die neuen Züge würde durch eine Erweiterung des Hybridkraftwerks zur Wasserstofferzeugung von Enertrag bereitgestellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt zirka 35 Mio. Euro. Voraussetzung für die Realisierung sei eine Projektförderung aus Bundes- und Landesmitteln, etwa über das NIP. Die Partner sind zuversichtlich, dass ihr Vorhaben eine hohe Signalwirkung haben wird, denn nur 50 Prozent des Schienennetzes in Deutschland seien elektrifiziert.

Quelle: energate
#Mobilität #Nachhaltigkeit #Innovation #NeueIdeen

Blick über den Tellerrand…

…wenn man regelmäßig Einblick in Strukturen und Konzepte anderer Gemeinden hat, stößt man gelegentlich auf interessante Ansätze. Dazu zählt etwa die Badelandschaft einer kommunalen Kita, die sowohl Spaß bereitet als auch insbesondere den Krippenkindern zusätzliche Sicherheit im Element Wasser vermittelt. Schreckreflexumkehr und Orientierungsfähigkeit sind nur zwei der hierbei zu erlernenden Fähigkeiten. Somit eine sinnvolle erste Stufe innerhalb des Konzepts der Aquapädagogik, welche auf möglichst frühzeitiges Schwimmen zielt. Immerhin kann – gemäß einer Forsa-Studie – mehr als die Hälfte der zehnjährigen Kinder inzwischen nicht schwimmen. Bedarf besteht also!

#Sicherheit #Bildung
#KitaKonzept #PädagogischeVielfalt #NeueIdeen

Sicherer Schulweg im Ortskern Eggersdorf

Mit Sorge schauen vor allem Eltern auf die Enge an den Verkehrsknoten in unserer Gemeinde – und die Unfallhäufigkeit gibt ihnen Recht. Hohes Interesse erhält seit einiger Zeit die Wegeführung um die Kirche im Ortsteil Eggersdorf, gibt es doch für Schulkinder aus Richtung der Pohrtschen Siedlung dazu kaum Alternativen.

Die dort verlaufende Petershagener Chaussee liegt in der Zuständigkeit des Landkreises, Landsberger Straße, Wilhelmstr. und Bahnhofstr. sind hingegen Landesstraßen. Bauliche Verbesserungen wurden in der Vergangenheit bereits thematisiert, sind aber nicht einfach umzusetzen. An verschiedenen Stellen fehlt dafür der erforderliche Platz. So lässt die Breite des Randstreifens entlang der Wilhelmstr. keinen ausreichend dimensionierten Geh- und Radweg zu. Regelmäßig kommt es auch hier zu Zusammenstößen im schwer einzusehenden Bereich an der Kirche.

Für die Planung eines Überwegs ist die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ maßgeblich. Hieran orientiert sich das Genehmigungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde. Zu den Ausschlusskriterien zählen etwa an Kreuzungen abknickende Vorfahrtsstraßen und gemeinsame Geh- und Radwege. Beides ist entlang des Straßenverlaufs gegeben, weshalb ein Überweg auch nicht direkt an der Kreuzung möglich ist. Auch die geforderte Erkennbarkeit eines Überweges aus einer Entfernung von 100m sowie die Einsehbarkeit der Warteflächen ab spätestens 50m wäre dort nicht realisierbar.

Aber es muss doch eine Lösung geben? Durchaus möglich, wenn man den Verkehrsbereich etwas weiträumiger bewertet. Möglich und zweckmäßig wäre dann ein Überweg in der Petershagener Chaussee auf Höhe des Rehwinkels und die Leitung des Fuß- und Radverkehrs über diesen in Richtung Feldstraße. Der Schulweg würde somit weitgehend vom Fahrzeugverkehr entkoppelt und über Nebenstraße zum vorhandenen Überweg an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße führen.

Ist damit schon alles geklärt? Leider nicht ganz. Im Genehmigungsverfahren sind die Verkehrsstärken für den Querungsbereich darzulegen. In Spitzenzeiten müssen laut Vorgabe mindestens 50 Fußgänger oder Radfahrer den Überweg passieren. Der Autoverkehr muss im gleichen Zeitraum eine Stärke von 200 bis 750 Fahrzeuge aufweisen. Einiges an Vorarbeit ist also noch zu erbringen. Und klar, auch die finanziellen Mittel müssen eingeplant werden.

#Sicherheit #Bildung #Ortsentwicklung #Verkehrskonzept #Mobilitaet

Kommt die gelbe Tonne?

Warum wird aktuell die Einführung der gelben Tonne thematisiert und was plant der Landkreis in seiner Zuständigkeit für die Abfallentsorgung? Konkret geht es derzeit um die Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Ausschreibung für die nächste Entsorgungsperiode ab dem 01.01.2019. Da der Beginn dieser Periode deckungsgleich mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetztes ist, sind die darin enthaltenen Neuregelungen zum Recycling mit zu berücksichtigen. Die vorgegebene Recyclingquote damit deutlich erhöhen – teilweise etwa verdoppeln – und auch Art und Umfang der berücksichtigten Wertstoffe stark erweitern. Nebenbei wird dies auch beim Einkaufen zu spüren sein, so wird der Einwegpfand auf weitere Verpackungsarten ausgeweitet.

Die Frage ist also, wie man zukünftig größere Mengen und umfangreichere Wertstoffe praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll bewältigen kann. Schaut man sich die Stoffe im Detail an, so wird schnell klar, der gelbe Sack wird dies nicht abbilden können – zumindest nicht als alleiniges Recyclingsystem. Womöglich könnte es daher auf eine Mischung von Systemen oder die Einführung einer orangen Wertstofftonne hinauslaufen. Aber die Tonne ist nur die eine Seite, auch bei den Sortier- und Recyclinganlagen werden Anpassungen erforderlich. All das soll natürlich auch für den Bürger bezahlbar bleiben. Als weitere Neuheit sieht daher das Gesetz eine Einbeziehung der Kommunen in die Ausgestaltung des Entsorgungssystems vor. Genau damit hat der Landkreis gerade begonnen und die Kommunen um Stellungnahmen gebeten. Für diese kommt es folglich darauf an, sich mit den geänderten Anforderungen ausführlich zu befassen, um von dem Instrument der Mitbestimmung qualifiziert Gebrauch machen zu können. Durchaus keine leichte Aufgabenstellung!

Kurz auch einige Erklärungen zur hier diskutierten grünen Biotonne. Deren Einführung ist seit der Inkraftsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 gesetzlich verpflichtend. In der vergangenen Entsorgungsperiode war diese Leistung in den Verträgen des Landkreises nicht enthalten, wurde aber bei der Ausschreibung für die aktuell geltende Periode berücksichtigt. Derzeit werden damit verschiedene Modellregionen im Landkreis bewirtschaftet, die sowohl den Aufbau des Entsorgungssystems als auch die Kalkulation einer Gebührensatzung zum Ziel haben. Irgendwann wird das Thema damit auf die Bürger zukommen, trotz aller Vorbehalte und Ablehnungen. Der Hintergrund für dieses Konzept ist übrigens die Beschickung von Biogasanlagen mit diesen Abfallarten. Der Gesetzgeber wollte damit der expansiven Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Energiepflanzen entgegenwirken und dennoch den Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Dies ist insbesondere notwendig, da wir seit 2013 durch die genannte Umnutzung von Flächen auf Getreideimporte zur Nahrungsversorgung angewiesen sind. Alle aktuell im Landkreis eingesammelten Bioabfälle werden dazu in einer Biogasanlage in Hennickendorf verwertet. Auch wenn dieses Ausführungen damit etwas länger geworden sind, die Thematik ist eben um einiges komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.

#Ortsentwicklung #Wohnen #Natur #Entsorgung